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   BFH, 07.10.2010 - V R 4/10   

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https://dejure.org/2010,6835
BFH, 07.10.2010 - V R 4/10 (https://dejure.org/2010,6835)
BFH, Entscheidung vom 07.10.2010 - V R 4/10 (https://dejure.org/2010,6835)
BFH, Entscheidung vom 07. Oktober 2010 - V R 4/10 (https://dejure.org/2010,6835)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Beschränkte Anwendung der Mindestbemessungsgrundlage

  • openjur.de

    Beschränkte Anwendung der Mindestbemessungsgrundlage

  • Bundesfinanzhof

    UStG § 10, EWGRL 388/77 Art 6 Abs 2, EWGRL 388/77 Art 27
    Beschränkte Anwendung der Mindestbemessungsgrundlage

  • Bundesfinanzhof

    Beschränkte Anwendung der Mindestbemessungsgrundlage

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 10 UStG 1993, Art 6 Abs 2 EWGRL 388/77, Art 27 EWGRL 388/77
    Beschränkte Anwendung der Mindestbemessungsgrundlage

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    Beschränkte Anwendung der Mindestbemessungsgrundlage

  • rewis.io

    Beschränkte Anwendung der Mindestbemessungsgrundlage

  • ra.de
  • rewis.io

    Beschränkte Anwendung der Mindestbemessungsgrundlage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gefahr von Steuerhinterziehungen oder Steuerumgehungen als Voraussetzung einer Anwendung der Mindestbemessungsgrundlage gem. § 10 Abs. 5 Umsatzsteuergesetz ( UStG ); Verlangen eines niedrigeren als des marktüblichen Entgelts durch einen Unternehmer bei Erbringung einer ...

  • datenbank.nwb.de

    Beschränkte Anwendung der Mindestbemessungsgrundlage

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beschränkte Anwendung der Mindestbemessungsgrundlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gefahr von Steuerhinterziehungen oder Steuerumgehungen als Voraussetzung einer Anwendung der Mindestbemessungsgrundlage gem. § 10 Abs. 5 Umsatzsteuergesetz (UStG); Verlangen eines niedrigeren als des marktüblichen Entgelts durch einen Unternehmer bei Erbringung einer ...

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Beschränkte Anwendung der Mindestbemessungsgrundlage

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Beschränkte Anwendung der Mindestbemessungsgrundlage

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • pwc.de (Kurzinformation)

    Beschränkte Anwendung der Mindestbemessungsgrundlage

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 232, 537
  • BB 2011, 915
  • DB 2011, 800
  • BStBl II 2016, 181
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 29.05.1997 - C-63/96

    Finanzamt Bergisch Gladbach / Skripalle

    Auszug aus BFH, 07.10.2010 - V R 4/10
    Auf diese Bestimmung gestützte Sondermaßnahmen zur Verhütung von Steuerhinterziehungen oder -umgehungen sind nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) eng auszulegen und dürfen von der Richtlinie 77/388/EWG nur insoweit abweichen, als dies für die Erreichung des Ziels, der Gefahr der Steuerhinterziehung oder -umgehung entgegen zu wirken, unbedingt erforderlich ist (EuGH-Urteil vom 29. Mai 1997 C-63/96, Skripalle, Slg. 1997, I-2847, BStBl II 1997, 841 Rdnrn. 24 f.).

    Eine Regelung, nach der bei einem Umsatz zwischen nahestehenden Personen die entstandenen Kosten die Besteuerungsgrundlage auch dann bilden, wenn das vereinbarte Entgelt dem marktüblichen Entgelt entspricht, aber offensichtlich niedriger ist als diese Kosten, beschränkt sich nicht auf die Einführung der Maßnahmen, die unbedingt erforderlich sind, um die Gefahr einer Steuerhinterziehung oder -umgehung zu verhüten und ist demnach durch Art. 27 der Richtlinie 77/388/EWG nicht gedeckt (EuGH-Urteil Skripalle in Slg. 1997, I-2847, BStBl II 1997, 841 Rdnr. 26).

    Allgemein hat der EuGH in seinem Urteil Skripalle in Slg. 1997, I-2847, BStBl II 1997, 841 die Besteuerung nach einem höheren als dem mit der nahestehenden Person vereinbarten marktüblichen Entgelt zur Verhütung von Steuerhinterziehungen oder -umgehungen als nicht erforderlich angesehen.

  • BFH, 15.01.2009 - V R 9/06

    Besteuerung der von einem Reiseveranstalter im Rahmen von Pauschalreisepaketen

    Auszug aus BFH, 07.10.2010 - V R 4/10
    (b) Für seine gegenteilige Auffassung kann sich der Kläger nicht auf das von ihm angeführte Senatsurteil vom 15. Januar 2009 V R 9/06 (BFHE 224, 166, BStBl II 2010, 433) berufen.

    Aus diesem Urteil folgt entgegen der Auffassung des Klägers nicht, dass Verpflegungsleistungen als Nebenleistung zu einer Nutzungsüberlassung anzusehen sind, sondern nur, dass die Verpflegung von Hotelgästen zu den traditionellen Aufgaben eines Hoteliers gehört, so dass es sich bei derartigen Verpflegungsleistungen um Nebenleistungen zur Hotelunterbringung handelt (BFH-Urteil in BFHE 224, 166, BStBl II 2010, 433, unter II.2.).

  • BFH, 20.12.2001 - V R 8/98

    Umsatzsteuer - Keine Berichtigung der Vorsteuer bei Umlaufvermögen

    Auszug aus BFH, 07.10.2010 - V R 4/10
    Dass nach Art. 5 Abs. 6 der Richtlinie 77/388/EWG bei Entnahmen --entgegen der im Streitjahr nach nationalem Recht bestehenden Rechtslage-- nur vorsteuerbelastete Bestandteile zu erfassen waren (BFH-Urteil vom 20. Dezember 2001 V R 8/98, BFHE 197, 347, BStBl II 2002, 557) ist insoweit unerheblich.
  • BFH, 18.12.1996 - XI R 12/96

    Frage der "inneren Verknüpfung" zwischen Darlehensgewährung zur Finanzierung der

    Auszug aus BFH, 07.10.2010 - V R 4/10
    (d) Der Kläger kann sich für seine Auffassung auch nicht auf das von ihm zitierte BFH-Urteil vom 18. Dezember 1996 XI R 12/96 (BFHE 182, 395, BStBl II 1997, 374) berufen, das zu einer Vermietung ergangen ist und bei Unentgeltlichkeit den Fall der Verwendung nach Art. 6 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 77/388/EWG, nicht aber den der Dienstleistung nach Art. 6 Abs. 2 Buchst. b der Richtlinie 77/388/EWG betrifft.
  • EuGH, 25.05.1993 - C-193/91

    Finanzamt München III / Mohsche

    Auszug aus BFH, 07.10.2010 - V R 4/10
    Hierzu hat der EuGH entschieden, dass Art. 6 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 77/388/EWG die Besteuerung der privaten Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten Gegenstands, bei dessen Lieferung der Steuerpflichtige die Mehrwertsteuer abziehen konnte, ausschließt, soweit diese Verwendung Dienstleistungen umfasst, die der Steuerpflichtige von Dritten zur Erhaltung oder zum Gebrauch des Gegenstands ohne die Möglichkeit zum Vorsteuerabzug in Anspruch genommen hat und dass sich Steuerpflichtige hierauf vor den nationalen Gerichten berufen können (EuGH-Urteil vom 25. Mai 1993 C-193/91, Mohsche, Slg. 1993, I-2615, BStBl II 1993, 812, Leitsätze 1 und 2).
  • BFH, 08.10.1997 - XI R 8/86

    Keine Mindestbemessungsgrundlage bei angemessenem Entgelt

    Auszug aus BFH, 07.10.2010 - V R 4/10
    Dies ist bei der Anwendung des § 10 Abs. 5 UStG im Rahmen der richtlinienkonformen Auslegung dieser Vorschrift zu berücksichtigen (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 8. Oktober 1997 XI R 8/86, BFHE 183, 314, BStBl II 1997, 840, unter II.1.).
  • BFH, 29.10.2004 - XI B 213/02

    Übergehen von Beweisanträgen

    Auszug aus BFH, 07.10.2010 - V R 4/10
    Zur ordnungsgemäßen Rüge eines dahingehenden Verfahrensmangels hätte dargelegt werden müssen, weshalb in der mündlichen Verhandlung keine entsprechenden Beweisanträge gestellt wurden, da ein Verfahrensmangel nach § 155 FGO i.V.m. § 295 der Zivilprozessordnung nicht mehr erfolgreich geltend gemacht werden kann, wenn er eine Verfahrensvorschrift betrifft, auf deren Einhaltung die Prozessbeteiligten verzichten können und auch verzichtet haben, indem sie ihre Verletzung nicht gerügt haben (z.B. BFH-Beschlüsse vom 22. Oktober 2009 V B 108/08, BFH/NV 2010, 170; vom 29. Oktober 2004 XI B 213/02, BFH/NV 2005, 566, m.w.N.).
  • BFH, 11.03.1999 - V B 24/99

    Umsatzsteuer-Änderungsbescheid: Aussetzung der Vollziehung

    Auszug aus BFH, 07.10.2010 - V R 4/10
    Im Übrigen hat die Revision des Klägers --auch soweit er die Änderung nach § 164 Abs. 2 AO begehrt (vgl. hierzu BFH-Beschluss vom 11. März 1999 V B 24/99, BFHE 188, 128, BStBl II 1999, 335, unter II.1.a)-- keinen Erfolg.
  • BFH, 22.10.2009 - V B 108/08

    Haftung wegen steuerlicher Beratung eines Umsatzsteuerkarussels - Keine Bindung

    Auszug aus BFH, 07.10.2010 - V R 4/10
    Zur ordnungsgemäßen Rüge eines dahingehenden Verfahrensmangels hätte dargelegt werden müssen, weshalb in der mündlichen Verhandlung keine entsprechenden Beweisanträge gestellt wurden, da ein Verfahrensmangel nach § 155 FGO i.V.m. § 295 der Zivilprozessordnung nicht mehr erfolgreich geltend gemacht werden kann, wenn er eine Verfahrensvorschrift betrifft, auf deren Einhaltung die Prozessbeteiligten verzichten können und auch verzichtet haben, indem sie ihre Verletzung nicht gerügt haben (z.B. BFH-Beschlüsse vom 22. Oktober 2009 V B 108/08, BFH/NV 2010, 170; vom 29. Oktober 2004 XI B 213/02, BFH/NV 2005, 566, m.w.N.).
  • BFH, 05.11.1998 - V R 20/98

    Steuersatz für Speisen und Getränke

    Auszug aus BFH, 07.10.2010 - V R 4/10
    aa) Bei einer Beurteilung nach der im Streitjahr gemäß nationalem Recht bestehenden Rechtslage waren die in den Bierstuben ausgeführten Umsätze als Lieferungen zu behandeln, obwohl "Bierstubenumsätze" nach dem Unionsrecht als sonstige Leistungen anzusehen sind (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 5. November 1998 V R 20/98, BFHE 187, 340, BStBl II 1999, 326).
  • FG Hessen, 10.12.2009 - 6 K 4389/03

    Mindestbemessungsgrundlage bei Pensionsleistungen eines Gewerkschaftsheimes

  • BFH, 13.06.2018 - XI R 5/17

    EuGH-Vorlage zur Umsatzsteuerpflicht bei Subventionen

    a) Das von den Erzeugern als nahestehende Personen gezahlte Entgelt ist weder marktüblich noch wurde der Umsatz von der M-eG in marktüblicher Höhe versteuert (vergleiche zu diesen Erfordernissen BFH-Urteile vom 8. Oktober 1997 XI R 8/86, BFHE 183, 314, BStBl II 1997, 840; vom 19. Juni 2011 XI R 8/09, BFHE 234, 455, BStBl II 2016, 185, Rz 28; vom 7. Oktober 2010 V R 4/10, BFHE 232, 537, BStBl II 2016, 181, Rz 22).
  • FG Münster, 05.08.2013 - 5 K 3191/10

    Bemessungsgrundlage für Umsätze aus Essensausgabe an Arbeitnehmer einer in

    Ebenso verhält es sich, wenn der Unternehmer für die Leistung an nahestehende Personen zwar ein niedrigeres als das marktübliche Entgelt vereinbart, seine Leistung aber nach dem marktüblichen Entgelt versteuert (BFH-Urteil vom 07.10.2010, V R 4/10, BFH/NV 2011, 930).

    So hat der EuGH in seinem Urteil vom 29.05.1997, C-63/96 (Skripalle), BStBl II 1997, 841, die Besteuerung nach einem höheren als dem mit der nahestehenden Person vereinbarten marktüblichen Entgelt zur Verhütung von Steuerhinterziehungen oder -umgehungen allgemein als nicht erforderlich angesehen (BFH, Urteil vom 07.10.2010 V R 4/10, BFH/NV 2011, 930).

    Eine Gefahr von Steuerhinterziehungen oder -umgehungen soll darüber hinaus auch dann nicht bestehen, wenn der Unternehmer von einer nahestehenden Person nur ein niedrigeres als das marktübliche Entgelt verlangt, seine Leistung aber in Höhe des marktüblichen Entgelts versteuert (BFH, Urteil vom 07.10.2010 V R 4/10, BFH/NV 2011, 930).

  • BFH, 05.06.2014 - XI R 44/12

    Zur Frage der Anwendung der sog. Mindestbemessungsgrundlage bei steuerpflichtiger

    Die Vorschrift ist als abweichende nationale Maßnahme zur Verhütung von Steuerhinterziehungen und -umgehungen eng auszulegen und darf nur angewandt werden, soweit dies hierfür unbedingt erforderlich ist (vgl. BFH-Urteile vom 8. Oktober 1997 XI R 8/86, BFHE 183, 314, BStBl II 1997, 840; in BFHE 221, 388, BStBl II 2009, 786; vom 27. Februar 2008 XI R 50/07, BFHE 221, 410, BStBl II 2009, 426; vom 29. Mai 2008 V R 12/07, BFHE 221, 525, BStBl II 2009, 428; vom 7. Oktober 2010 V R 4/10, BFHE 232, 537, BFH/NV 2011, 930; vom 19. Juni 2011 XI R 8/09, BFHE 234, 455, BFH/NV 2011, 2184; ferner EuGH-Urteil vom 29. Mai 1997 C-63/96 --Skripalle--, Slg. 1997, I-2847, BStBl II 1997, 841, Rz 22 f.).
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 24.10.2013 - 2 K 134/10

    Ansatz der marktüblichen Miete oder der Mindestbemessungsgrundlage bei

    Der Ansatz der Mindestbemessungsgrundlage setzte nach dem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 07. Oktober 2010 (V R 4/10, BFH/NV 2011, 930) voraus, dass die Gefahr einer Steuerhinterziehung oder -umgehung bestehe.

    Eine Regelung, nach der bei einem Umsatz zwischen nahestehenden Personen die entstandenen Kosten die Besteuerungsgrundlage auch dann bilden, wenn das vereinbarte Entgelt dem marktüblichen Entgelt entspricht, aber offensichtlich niedriger ist als diese Kosten, beschränkt sich nicht auf die Einführung der Maßnahmen, die unbedingt erforderlich sind, um die Gefahr einer Steuerhinterziehung oder -umgehung zu verhüten und ist demnach durch Art. 27 der Richtlinie 77/388/EWG nicht gedeckt (vgl. EuGH-Urteil vom 29. Mai 1997, C-63/96, BStBl II 1997, 841; Bundesfinanzhof -BFH-Urteil vom 07. Oktober 2010, V R 4/10, BFH/NV 2011, 930).

    Dies ist im Rahmen einer richtlinienkonformen Auslegung bei der Anwendung des § 10 Abs. 5 UStG zu berücksichtigen (vgl. BFH-Urteil vom 07. Oktober 2010, V R 4/10, BFH/NV 2011, 930).

    Das hat zur Folge, dass der Umsatz nach § 10 Abs. 5 Nr. 1 UStG zumindest auch dann nach dem marktüblichen Entgelt zu bemessen ist, wenn der Unternehmer für die Leistung an die nahestehende Person zwar ein niedrigeres als das marktübliche Entgelt vereinbart hat, seine Leistung aber nach dem marktüblichen Entgelt versteuert (vgl. BFH-Urteil vom 07. Oktober 2010, V R 4/10, BFH/NV 2011, 930).

    Das gilt selbst dann, wenn der Unternehmer nach Abgabe der Steuererklärung beantragt hat, nach einem niedrigeren als dem marktüblichen Entgelt besteuert zu werden (vgl. BFH-Urteil vom 07. Oktober 2010, V R 4/10, BFH/NV 2011, 930).

  • BFH, 17.08.2015 - XI S 1/15

    Zur Streitwerterhöhung nach § 52 Abs. 3 Satz 2 GKG

    Denn die in § 10 Abs. 5 UStG n.F. vorgesehene Begrenzung der Mindestbemessungsgrundlage auf das marktübliche Entgelt ergab sich bereits zuvor aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) und des BFH (EuGH-Urteil Skripalle vom 29. Mai 1997 C-63/96, EU:C:1997:263, BStBl II 1997, 841, Rz 31; BFH-Urteile vom 8. Oktober 1997 XI R 8/86, BFHE 183, 314, BStBl II 1997, 840, unter 1. --Rz 15--; vom 7. Oktober 2010 V R 4/10, BFHE 232, 537, BFH/NV 2011, 930, Rz 22).
  • FG Niedersachsen, 12.07.2018 - 11 K 276/17

    Umsatzsteuer 2015; Bemessung des Umsatzes aufgrund einer Wärmelieferung nach dem

    Die Vorschrift ist als abweichende nationale Maßnahme zur Verhütung von Steuerhinterziehungen und -umgehungen eng auszulegen und darf nur angewandt werden, soweit dies hierfür unbedingt erforderlich ist (vgl. BFH-Urteile vom 8. Oktober 1997 XI R 8/86, BFHE 183, 314, BStBl II 1997, 840; in BFHE 221, 388, BStBl II 2009, 786; vom 27. Februar 2008 XI R 50/07, BFHE 221, 410, BStBl II 2009, 426; vom 29. Mai 2008 V R 12/07, BFHE 221, 525, BStBl II 2009, 428; vom 7. Oktober 2010 V R 4/10, BFHE 232, 537, BFH/NV 2011, 930; vom 19. Juni 2011 XI R 8/09, BFHE 234, 455, BFH/NV 2011, 2184; ferner EuGH-Urteil vom 29. Mai 1997 C-63/96 --Skripalle--, Slg. 1997, I-2847, BStBl II 1997, 841, Rz 22 f.).

    Die Anwendung der Mindestbemessungsgrundlage setzt also voraus, dass die Gefahr einer Steuerhinterziehung oder -umgehung besteht (vgl. BFH-Urteil vom 7. Oktober 2010 V R 4/10, BStBl 2016 II S. 181).

  • FG Niedersachsen, 26.11.2020 - 11 K 12/20

    Berechtigung zur Erhöhung des Pachtentgelts für einen Boxenlaufstall auf

    Die nationale Regelung ist deshalb eng auszulegen und darf nur insoweit Anwendung finden, als dies für die Erreichung des Ziels, der Gefahr der Steuerhinterziehung oder -umgehung entgegenzuwirken, unbedingt erforderlich ist (BFH, Urteil vom 7. Oktober 2010 V R 4/10, BStBl. II 2016, 181).
  • BFH, 21.11.2013 - V R 33/10

    Der Kauf sämtlicher Eintrittskarten einer Theaterveranstaltung durch ein

    Mit Urteilen vom 15. Januar 2009 V R 9/06 (BFHE 224, 166, BStBl II 2010, 433) und vom 7. Oktober 2010 V R 4/10 (BFH/NV 2011, 930) hat der Senat im Anschluss an das Urteil des EuGH vom 22. Oktober 1998 C-308/96, Madgett und Baldwin (Slg. 1998, I-6229), das zu einem pauschalen Leistungspaket aus Hotelunterbringung mit Halbpension und Busbeförderung ergangen ist, bereits entschieden, dass die Hotelverpflegung Nebenleistung zur Hotelübernachtung ist, wenn auf die Verpflegung im Verhältnis zur Unterbringung nur ein geringer Teil des Pauschalentgeltes entfällt, und daher die Hotelverpflegung den Leistungsort der Hauptleistung teilt.
  • FG Baden-Württemberg, 02.08.2019 - 9 K 3145/17

    Umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage bei der Lieferung von Wärme aus einem

    Aber diese Ergänzung der Vorschrift hat nur deklaratorischen Charakter, so dass die Deckelung auf das marktübliche Entgelt auch für vorangegangene Jahre gilt, da sich diese ohnehin aus dem vorrangig anwendbaren Art. 395 Abs. 1 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 (MwStSystRL; siehe dort auch Art. 80 Abs. 1) ergibt (vgl. Bundestags-Drucksachen 184/14, S. 34, 89, und 18/1529, S. 29, 73; EuGH-Urteil vom 29.5.1997 C-63/96 [Skripalle], BStBl II 1997, 841; BFH-Urteil vom 7.10.2010 V R 4/10, BStBl II 2016, 181).
  • FG Niedersachsen, 24.09.2018 - 11 K 1/18

    Streit um die umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage für Wärmelieferungen

    Die Vorschrift ist als abweichende nationale Maßnahme zur Verhütung von Steuerhinterziehungen und -umgehungen eng auszulegen und darf nur angewandt werden, soweit dies hierfür unbedingt erforderlich ist (vgl. BFH, Urteile vom 8. Oktober 1997 XI R 8/86, BStBl. II 1997, 840; vom 24. Januar 2008 V R 39/06i, BStBl. II 2009, 786; vom 27. Februar 2008 XI R 50/07, BStBl. II 2009, 426; vom 29. Mai 2008 V R 12/07, BStBl. II 2009, 428; vom 7. Oktober 2010 V R 4/10, BFH/NV 2011, 930; vom 19. Juni 2011 XI R 8/09, BFH/NV 2011, 2184; ferner Europäischer Gerichtshof -EuGH-, Urteil vom 29. Mai 1997 C-63/96 --Skripalle--, Slg. 1997, I-2847, BStBl II 1997, 841, Rz 22 f.).

    Die Anwendung der Mindestbemessungsgrundlage setzt also voraus, dass die Gefahr einer Steuerhinterziehung oder -umgehung besteht (vgl. BFH, Urteil vom 7. Oktober 2010 V R 4/10, BStBl. 2016 II S. 181).

  • FG München, 27.11.2012 - 2 K 3380/10

    Anwendung der umsatzsteuerrechtlichen Mindestbemessungsgrundlage bei Leistung an

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 26.05.2011 - 2 K 416/09

    Verpflegung von Hotelgästen als Nebenleistung zur Übernachtung - Ablehnung des

  • FG Sachsen, 13.12.2016 - 3 K 1216/13

    Einbeziehung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten in die Bemessungsgrundlage

  • FG Rheinland-Pfalz, 26.01.2012 - 6 K 1664/09

    Voraussetzungen der Bargeldverkehrsrechnung - Umsatzsteuerliche

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